CNIL verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Arzt
Frankreich: Der Verantwortliche hatte medizinische Bilddaten wie MRT- und Röntgenbilder seiner Patienten auf seinem Macintosh-Laptop gespeichert. Damit er auf diese Daten auch aus der Ferne zugreifen konnte, öffnete er Port 11112 auf seinem Internet-Router zur Weiterleitung auf dem Laptop. Dadurch war es beliebigen Personen möglich, auf die Daten seiner Patienten ohne Zugangsschutz zuzugreifen. Zu den so exponierten Daten gehörten neben den Bilddaten auch die Namen, Geburtsdaten und Behandlungsdaten der Betroffenen. Das Datenleck bestand über einen Zeitraum von vier Monaten.
Daneben stellt die CNIL fest, dass die Bilddaten seiner Patienten unverschlüsselt auf den Laptops des Arztes gespeichert wurden. Im Falle eines Verlusts der Geräte hätten Unberechtigte somit Zugriff auf diese Daten gehabt.
Obwohl die CNIL selbst den Arzt über den ungeschützten Zugang aufmerksam gemacht hatte, machte sie eine Verletzung der Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO geltend. Nach Ansicht der CNIL muss eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten auch dann der Aufsichtsbehörde angezeigt werden, wenn der Verantwortliche von der Behörde selbst zuvor auf die Verletzung hingewiesen wurde. Der Arzt unterließ jedoch die Benachrichtigung, da er davon ausging, dass die Behörde bereits unterrichtet sei. .
Veröffentlicht am: 17-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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