Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Arzt
Griechenland: Ein Arzt hatte über 1.000 Personen, die dem medizinischen oder versorgungsmedizinischen Bereich zugeordnet waren, über deren auf der Website angegebenen Kontaktnummern eine Kurznachricht mit politischem Wahlinhalt zukommen lassen. Ausgewählt wurde der Personenkreis daher, dass diese bereits in der Vergangenheit Teilnehmer von medizinischen Vorträgen und Informationsveranstaltungen des Beklagten waren. Jedoch beschwerte sich eine der Personen, da dieser für Kommunikation zu nicht medizinischen Themen keine Einwilligung gegeben hatte. Die Behörde stellte einen Zweckverstoß und mangelnde Einwilligungen fest. .
Veröffentlicht am: 14-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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