AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen ARRIVEDA DAMAR S.L.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Grund waren vier von ARRIVEDA DAMAR S.L. betriebene Außenkameras. Diese erfassten neben den Eingängen zu den Geschäftsräumen des Bußgeldempfängers auch einen öffentlichen Gehweg sowie in der Nähe parkende Autos. Dies wertete die Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung.
Des Weiteren hatte ARRIVEDA DAMAR seine Informationspflicht verletzt, indem das Unternehmen die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. So hatte der Bußgeldempfänger zwar Informationsposter zur Videoüberwachung angebracht, aus diesen ging jedoch nicht hervor, welches Areal genau durch die Kameras erfasst wurde.
Das Bußgeld setzt sich aus 4.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 2.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO zusammen. .

Veröffentlicht am: 25-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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