Datatilsynet verhängt 1.706.994 Euro Bußgeld gegen Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung
Norwegen: Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass die Behörde (NAV) über einen längeren Zeitraum vorsätzlich personenbezogene Daten der norwegischen Bevölkerung, die zur Auszahlung von unter anderem Rente, Kindergeld oder Sozialhilfe verwendet wurden, nicht datenschutzkonform verarbeitete.
Die Mitarbeitenden der Wohlfahrtsbehörde arbeiten in verschiedenen Bereichen und haben somit einen breiten Zugriff auf die Daten. Gleichzeitig wird nicht systematisch protokolliert, in welchem Umfang auf die IT-Systeme zugegriffen wird. Zusätzlich werden als besonders sensibel kategorisierte personenbezogene Daten gespeichert, ohne dass die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen implementiert wurden. Neben dem Fehlen von technischen Sicherheitsmaßnahmen fehlte es auch an organisatorischen Datenschutzmaßnahmen, wie entsprechenden Schulungen für Administratoren. Bei der Verhängung des Bußgeldes berücksichtigte die Datenschutzbehörde das Ausmaß der Datenverarbeitung durch die Wohlfahrtsbehörde und die Tatsache, dass diese bereits in der Vergangenheit wegen Mängeln im Datenschutz verwarnt wurde. .
Veröffentlicht am: 29-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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