NAIH verhängt 1.728 Euro Bußgeld gegen Arbeitgeber

Ungarn: Der Arbeitgeber hat es versäumt, die von einem ehemaligen Mitarbeiter mitgeteilte neue Wohnadresse in den Personalstammdaten zu ändern und die alte Wohnadresse zu löschen. Des Weiteren hat er dem Betroffenen nicht die erforderlichen Informationen für die Ausübung seines Rechts auf Löschung übermittelt. Zudem hat er personenbezogene Daten des Betroffenen ohne Rechtsgrundlage an einen Dritten übermittelt. .

Veröffentlicht am: 24-09-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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