NAIH verhängt 1.512 Euro Bußgeld gegen Arbeitgeber
Ungarn: Ein Arbeitgeber hat archivierte Inhalte im E-Mail-Konto eines ehemaligen Mitarbeiters ohne die erforderliche Rechtsgrundlage gespeichert und durchsucht. Eine Rechtsgrundlage lag weder in Art. 88 DSGVO in Verbindung mit den Spezialnormen des ungarischen Arbeitsrechts noch im Katalog des Art. 6 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 18-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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