Datatilsynet verhängt 484.107 Euro Bußgeld gegen ARBEIDS- OG VELFERDSETATEN
Norwegen: Bei ARBEIDS- OG VELFERDSETATEN (kurz: NAV) handelt es sich um die norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsbehörde. Diese hatte von Arbeitssuchenden den Upload ihres Lebenslaufs auf dem Behördenportal arbeidsplassen.nav.no als Bedingung dafür gemacht, dass diese als echte Arbeitssuchende anerkannt werden. Die Anerkennung war wiederum nötig, um von der NAV Leistungen beziehen zu können. Die Lebensläufe konnten auf der Plattform von eingeloggten Arbeitgebern eingesehen werden.
Die NAV hatte den Sachverhalt selbst im Februar 2021 der norwegischen Datenschutzbehörde gemeldet, nachdem sie zur Auffassung gelangt war, dass die Veröffentlichung von Lebensläufen auf ihrer Website einer Rechtsgrundlage entbehrte.
Die Datenschutzbehörde teilte diese Auffassung. Einhergehend mit der unrechtmäßigen Verarbeitung stellte die Behörde zudem einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit fest. .
Veröffentlicht am: 27-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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