AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ARANOW PACKAGING MACHINERY, SL
Spanien: Das Unternehmen hatte auf seiner Website nicht die durch das LSSI vorgeschriebenen Richtlinien zum Einsatz, der Verwaltung und Informationspflicht bezüglich verwendeter Cookies eingehalten. So war es nicht möglich, alle Cookies abzulehnen, da ein entsprechender Link fehlte. Die Cookie-Richtlinie schreibt jedoch vor, dass die Ablehnung aller Cookies genauso einfach anzuwenden sein muss, wie die Zustimmung zum Einsatz dieser. Dafür hätte das Unternehmen einen Direktlink zu den jeweiligen Browser-Einstellungen angeben müssen, über welchen der Nutzer diese verwalten und ablehnen könnte.
Das Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro kann durch fristgerechte Zahlung und den Verzicht auf Rechtsmittel auf 2.400 Euro, beziehungsweise 1.800 Euro gesenkt werden. .
Veröffentlicht am: 08-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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