LfDI Baden-Württemberg verhängt 6.500 Euro Bußgeld gegen Apotheke
Baden-Württemberg: Nachdem die Datenschutzbehörde einen Hinweis auf unzulässige Datenverarbeitungen in einer Apotheke erhielt, wurden in dieser Untersuchungen durchgeführt. Es wurden zahlreiche Unterlagen und Dokumente gefunden, die personenbezogene Daten der besonderen Kategorien beinhalteten. Diese waren in einem Müllraum abgelegt, welcher von einer Vielzahl unberechtigter Personen betreten werden kann. Aufgrund des erheblichen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f der DSGVO wurde eine Bußgeld in Höhe von 6.500 EUR auferlegt.
Darüber hinaus zeigten die Untersuchungen, dass es in der Apotheke zu einer Videoüberwachung kommt, die unter anderem auch die Bedienplätze der Arbeitnehmer*innen im Blickfeld hatte. Ein Hinweisschild fehlte. Von einer diesbezüglichen weiteren Geldbuße wurde per Teileinstellung verzichtet. .
Veröffentlicht am: 23-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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