AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen APOLLONIA TOPCO, SL
Spanien: Nachdem eine Privatperson bei der Datenschutzbehörde Beschwerde eingereicht hatte, nachdem sie für den Erhalt einer Rückerstattung ihren Führerschein als Identitätsnachweis vorlegen musste, stellte die spanische Behörde umfassende Untersuchungen an.
Die Behörde sah in der Forderung den Führerschein vorzulegen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung, da die Verarbeitung der Daten im Führerschein für die Rückerstattung nicht erforderlich war und die Identitätsprüfung mit weniger einschneidenden Mitteln für den Datenschutz der Daten hätte durchgeführt werden können.
Darüber hinaus reagierte der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen nicht ordnungsgemäß auf eine Anfrage der betroffenen Person. .
Veröffentlicht am: 13-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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