AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen APARTAMENTOS PLAYA DE COVACHOS, S.L.

Spanien: Zwei Betroffene reichten bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein, da sie von APARTAMENTOS PLAYA DE COVACHOS, S.L. unzureichend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt wurden.
Die Betroffenen hatten Räumlichkeiten in einer von APARTAMENTOS PLAYA DE COVACHOS, S.L. betriebenen Ferienanlage gebucht. In dieser waren mehrere Videoüberwachungskameras installiert worden, welche den Poolbereich sowie die Zugänge zu den Apartments erfassten. Der Bußgeldempfänger hatte zwar Plakate angebracht, auf denen über die Videoüberwachung informiert wurde. Allerdings enthielten die Poster keine Angaben zu der Identität und den Kontaktdaten des Verantwortlichen. .

Veröffentlicht am: 02-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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