AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen APARCAMIENTO ARCUSA S.L.U.
Spanien: Das Unternehmen PILI&MILI ESTILISTAS CANINOS, S.L. hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Parkplatzbetreiber eingereicht. Grund der Beschwerde waren ein von APARCAMIENTO ARCUSA S.L.U. betriebenes Videoüberwachungssystem.
Der Beschwerdegegner hatte in der Stadt Santander zwei Videokameras angebracht, welche auf einen von ihm verwalteten Parkplatz gerichtet waren. Dabei erfassten die Kameras jedoch auch eine anliegende, öffentliche Straße, in welcher die Zufahrt zum Betriebsgelände des Beschwerdeführers lag. Dies wertete die Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung.
Des Weiteren hatte APARCAMIENTO ARCUSA S.L.U. seine Informationspflicht verletzt, indem er die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die im Zuge der Überwachung von ihm vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. So hatte der Betreiber kein entsprechendes Hinweisschild angebracht, welches auf die Videoüberwachung hingewiesen hatte.
Das Bußgeld setzt sich zusammen aus 1.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 500 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 19-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de