LfDI Baden-Württemberg verhängt 1.240.000 Euro Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg
Baden-Württemberg: Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete im Zeitraum 2015 bis 2019 verschiedene Gewinnspiele. Dabei wurden die Kontaktdaten sowie die Krankenkassenzugehörigkeit der Teilnehmer erhoben. Im Falle einer Einwilligung der Betroffenen wollte die AOK die Daten zwecks Neukundenakquise an die Vertriebsleitung übermitteln. Mangels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen wurden jedoch auch die Daten von 500 Teilnehmern zu Werbezwecken verwendet, obwohl von diesen keine Einwilligung vorlag. Die Versichertendaten waren davon nicht betroffen.
Im Rahmen der Ermittlungen hatte die Bußgeldstelle in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei zeitgleich mehrere Niederlassungen der Krankenkasse durchsucht und dabei ca. 12.000 Gewinnspielkarten und weitere Beweismittel beschlagnahmt. Nach Bekanntwerden des Vorwurfs stellte die AOK sämtliche vertriebliche Maßnahmen ein, um die internen Abläufe zu prüfen. Es wurde zudem eine Task Force für Datenschutz im Vertrieb gegründet. Neben der Anpassung der Einwilligungserklärungen wurden interne Prozesse und Kontrollstrukturen angepasst.
Bei dem Bußgeld handelt es sich um das größte, das in Baden-Württemberg bisher im Zusammenhang mit DSGVO-Verstößen verhängt wurde, und zudem um das erste Bußgeld gegen eine öffentliche Stelle. .
Veröffentlicht am: 30-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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