AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Anwältin
Spanien: Eine Rechtsanwältin übermittelte Unterlagen mit ihren personenbezogenen Daten, um für sich selbst beruflich zu werben. Bei den Unterlagen handelte es sich um ein Originalurteil, welches ohne die Erlaubnis der betroffenen Personen per WhatsApp an verschiedene unbefugte Dritte übersandt wurde. Aufgrund der Verstöße gegen Art. 6 sowie gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO muss die Anwältin eine Geldbuße von je 2.000 EUR zu zahlen.
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Veröffentlicht am: 17-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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