AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Anwohner

Spanien: Die Stadtverwaltung einer im Bußgeldbescheid nicht namentlich angeführten spanischen Ortschaft hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Bußgeldempfänger eingereicht. Anlass der Beschwerde war eine Videoaufnahme, auf der Polizeibeamte zu sehen waren, welche der Anwohner unrechtmäßig online veröffentlicht hat. 
Das Video war dabei mit Überwachungskameras aufgenommen worden, welche der Beschwerdegegner an seinem Wohnhaus angebracht hatte. Neben dem Grundstück des Bußgeldempfängers erfassten diese jedoch außerdem Teile einer öffentlichen Straße mitsamt Gehweg und den dort parkenden Autos. Dort hatten sich auch die Polizisten zum Zeitpunkt der Aufnahme befunden.
Die spanische Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung, da eine derart umfassende Videoüberwachung nicht zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks (Sicherheit des Wohneigentums) erforderlich war. In diesem Zusammenhang betonte die Behörde außerdem, dass die Überwachung des öffentlichen Raums exklusiv in den Aufgabenbereich staatlicher Sicherheitsorgane fällt. .

Veröffentlicht am: 27-05-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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