UODO verhängt 4.705 Euro Bußgeld gegen Anwara Sp. Z.o.o.
Polen: Ein Betroffener hatte gegen das Unternehmen, das unter anderem mehrere Schulen betreibt, Beschwerde bei der polnischen Datenschutzbehörde eingelegt. Er gab an, dass Anwara seine personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer) ohne seine Kenntnis und ohne Einwilligung verarbeitet haben soll.
Im Rahmen ihrer anschließenden Untersuchung hatte die Datenschutzbehörde ein Auskunftsersuchen an den Bußgeldempfänger mit mehreren Fragen rund um die von ihm durchgeführte Verarbeitung der Daten des Beschwerdeführers gestellt. Trotz zweier Kontaktaufnahmeversuche seitens der Behörde hatte das Unternehmen jedoch weder auf diese Anfragen reagiert noch der Behörde Unterlagen zur Verfügung gestellt, welche eine Einschätzung seiner Finanzkraft erlaubt hätten. .
Veröffentlicht am: 09-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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