AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen AMPUDIA DIAZ, S.L.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Grund der Beschwerde war ein Videoüberwachungssystem, das AMPUDIA DIAZ, S.L. in seiner Cafeteria angebracht hatte.
Dessen Kameras hatten mitunter einen anliegenden, öffentlichen Gehweg im Bild, sodass am Gebäude vorbeigehende Passanten von diesen erfasst wurden. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aufseiten des Unternehmens.
Des Weiteren hatte AMPUDIA DIAZ, S.L. keine Schilder angebracht, welche über die Videoüberwachung des Bereichs informierten. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers.
Das Bußgeld setzt zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 05-10-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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