Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen ALFA BANK SA
Griechenland: Die griechische Behörde prüfte nach einer Anfrage einer Privatperson die Einhaltung der neuen Bestimmungen für das kontaktlose Bezahlen. Inhalt der Bestimmung war unter anderem die Auflage an die Banken, auf Kundenwunsch die kontaktlose Bezahlfunktion zu deaktivieren oder dem Kunden eine Karte ohne diese Funktion zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Behörde fest, dass die ALFA BANK SA der oben genannten Entscheidung in Teilen nicht nachgekommen war. Informationen zu den letzten zehn Transaktionen, welche Inhaber von Mastercard-Debit-/Kreditkarten in physischen Filialen tätigten, waren im Chip der Karten gespeichert worden, ohne die Betroffenen darüber zu informieren.
Die Behörde bemängelte, dass Banken ihre Kunden über eine solche Funktion in Kenntnis setzten müssen und diese der ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Die Bank hatte die entsprechenden Informationen nicht zur Verfügung gestellt, und die Kunden nicht um ihre Zustimmung gebeten, obwohl sie Verfahren zum Austausch der fraglichen Karten eingeleitet hatte. .
Veröffentlicht am: 20-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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