AEPD verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen ALBERO FORTE COMPOSITE, S.L.

Spanien: Nachdem ein Mitarbeiter des Unternehmens Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber eingereicht hatte, reagierte die spanische Datenschutzbehörde und stellte Untersuchungen an.
Das Unternehmen hatte die Mitarbeiter am Eingang zum Zweck der Arbeitszeiterfassung fotografiert. Das Unternehmen hatte es jedoch versäumt, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, und die Mitarbeiter hatten nie eine Einwilligung unterzeichnet.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um jeweils 20 % auf 12.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 02-05-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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