GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Aesse S.r.l.s.

Italien: Eine Privatperson legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Sie hatte ohne Einwilligung einen Telefonanruf des Unternehmens erhalten, welches für seine Kesselwartungsdienste warb. Außerdem gab Aesse S.r.l.s. nur ausweichend Antwort, wie sie an die Daten des Betroffenen gelangt waren.
Auf Nachfrage der Behörde gab das Unternehmen an, von einer Firma personenbezogene Daten und Telefonnummern erworben zu haben, die für Marketingzwecke verwendet werden können. Jedoch konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Betroffenen zu dieser Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt hatten.
Zudem hatte das Unternehmen nur unzureichend und verzögert auf die Beschwerde und die Anfragen der Datenschutzbehörde reagiert. .

Veröffentlicht am: 22-04-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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