AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen AEMA HISPANICA, S.L.
Spanien: Fehlerhafte Adressierung einer Gehaltsmitteilung per E-Mail an einen Kollegen des Betroffenen. Bei Anerkennung der Schuld wird der Bußgeldbetrag um 20 % auf 4.800 Euro reduziert. Eine weitere Reduzierung des Bußgelds um 1.200 Euro kann die Beschuldigte durch fristgerechte Zahlung in Anspruch nehmen. .
Veröffentlicht am: 08-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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