AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ADENET SYSTEMS, S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde erhielt eine Beschwerde über das Unternehmen ADENET SYSTEMS, S.L. aufgrund von Datenschutzverstößen. Die Behörde übersandte dem Unternehmen zwei Auskunftsersuchen zu, die innerhalb einer Frist von zehn Tagen zu beantworten waren. Das Unternehmen versäumte es, auf die Schreiben zu antworten. Aufgrund des Verstoßes gegen Art. 83 V DSGVO wird der ADENET SYSTEMS, S.L eine Geldbuße in Höhe von 3.000,00 EUR auferlegt. Mildernde Umstände lagen nicht vor. .
Veröffentlicht am: 12-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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