AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ADADE BURGOS

Spanien: Eine Privatperson legte Beschwerde gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber ein. Dieser hatte nach der Entlassung eine E-Mail an alle Kunden geschickt, die von der beschwerdeführenden Person betreut worden waren. In der E-Mail hatte ADADE BURGOS die Kunden über die Entlassung aufgrund beruflichen Fehlverhaltens informiert.
Einer Auskunftsanfrage darüber, welche Kunden genau die Nachricht erhalten hatten, kam ADADE BURGOS nur zum Teil nach, da der ehemalige Arbeitgeber in seiner Antwort keine genaueren Angaben zu den Empfängern machte.
Das ursprüngliche Bußgeld von 5.000 EUR wurde nach Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung auf 3.000 EUR herabgesetzt. .

Veröffentlicht am: 16-04-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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