GPDP verhängt 2.400 Euro Bußgeld gegen AD Sphera Group srl

Italien: Die AD Sphera Group srl hatte auf ihrer Website www.admoda.it keine Datenschutzhinweise für die Eingaben aus dem Kontakt- und Bewerbungsformular bereitgestellt. Laut eigenen Angaben sei der vormals dort hinterlegte Link zu den Hinweisen aufgrund technischer Aktualisierungen inaktiv geworden. Einem Widerspruch des Unternehmens gab die italienische Aufsichtsbehörde nicht statt. 
Das Bußgeld in Höhe von EUR 2.400 wurde nach nationalem Recht verhängt.  .

Veröffentlicht am: 03-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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