ANSPDCP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Actamedica SRL

Rumänien: Ein Kunde reichte bei der rumänischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Gesundheitsunternehmen ein, nachdem er von diesem über eine ihn betreffende Datenpanne informiert worden war. Ein Geldbetrag sowie biologische Proben des Betroffenen, welche über einen beauftragten Kurierdienst an Actamedica SRL geliefert wurden, waren verlorengegangen. Das entsprechende Päckchen war beschädigt bei dem Unternehmen angekommen. Auf die anschließende Frage des Betroffenen, welche personenbezogenen Daten bei dem Vorfall offengelegt wurden und ob die Datenschutzbehörde darüber verständigt worden war, gab der Bußgeldempfänger keine Auskunft. Stattdessen teilte er ihm die Kontaktdaten seines Anwalts und die E-Mail-Adresse des Kurierdienstes mit, an die der Betroffene seine Beschwerden richten solle.
Die Datenschutzbehörde erkannte in dem Vorfall eine Verletzung der Pflicht des Unternehmens, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, welche ein dem Risiko für die Betroffenen adäquates Schutzniveau gewährleisten. Des Weiteren stellte die Behörde fest, dass Actamedica SRL ihr den Vorfall entgegen seiner Pflicht gem. Art. 33 DSGVO nicht gemeldet hatte.
Das Bußgeld setzt sich aus 2.000 EUR (9836.6 LEI) wegen eines Verstoßes gegen Art. 28 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO und aus 1.000 EUR (4918.3 LEI) wegen eines Verstoßes gegen Art. 33 DSGVO zusammen. .

Veröffentlicht am: 24-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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