GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen AcegasApsAmga SpA
Italien: Die Behörde stellte Untersuchungen an, nachdem ein Mitarbeiter sich beschwert hatte, keine vollständige Rückmeldung zu den Anträgen auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erhalten, nachdem er eine Disziplinarbeschwerde erhalten hatte.
Der Antragsteller hatte wiederholt versucht, Zugang zu seinen Daten zu erhalten. Auf die verschiedenen Anfragen des Interessenten antwortete das Unternehmen schließlich, und lehnte einen Zugang ab, da die Anfragen zu “allgemein” seien.
Die Behörde entschied, dass das Unternehmen verpflichtet war, dem Arbeitnehmer alle mit dem Untersuchungsbericht gesammelten Daten zur Verfügung zu stellen, auch solche, die im Disziplinarstreit nicht übermittelt worden waren.
Außerdem bemängelte die Behörde, dass das Unternehmen dem Antragsteller keine konkreten Gründe für die Verweigerung des Zugangs genannt hatte. .
Veröffentlicht am: 12-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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