GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen A RL Spartan Gym

Italien: Nachdem es mehrere Beschwerden gegen das Unternehmen gegeben hatte, stellte die italienische Datenschutzbehörde umfangreiche Untersuchungen gegen A RL Spartan Gym an. Dabei stellte die Behörde fest, dass in mehreren Fitnessstudios des Unternehmens Videoüberwachungskameras ohne die erforderliche Genehmigung  betrieben worden waren. Außerdem hatte A RL Spartan Gym es versäumt, ordnungsgemäß über die Videoüberwachung und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kameras zu informieren. .

Veröffentlicht am: 10-01-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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