AZOP verhängt 24.675 Euro Bußgeld gegen 10 Unternehmen
Kroatien: Die kroatische Datenschutzbehörde führte verschiedene Untersuchungen im Zusammenhang mit Videoüberwachungssystemen in verschiedenen Einrichtungen durch. Im Rahmen dessen konnte sie bei 10 verschiedenen Datenverarbeitern, die teils aus der Glücksspielbranche, dem Gastgewerbe oder dem Handeln kamen, Verstöße gegen § 27 Abs. 1 oder Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Allgemeinen Datenschutzverordnung feststellen.
Ein Datenverantwortlicher hat nicht angegeben, dass die Einrichtung videoüberwacht wird; bei den restlichen fehlten relevante Informationen und Hinweise über die Überwachung. Es wurden jeweils Geldbußen bis zu 50.000,00 HRK verhängt. Der Gesamtbetrag gegen alle 10 Unternehmen beträgt 186.000,00 HRK.
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Veröffentlicht am: 11-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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