Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Παιδαγωγικού Κέντρου Δημιουργικής Απασχόλησης «ο Φραγκολίνος»
Griechenland: Die griechische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen Παιδαγωγικού Κέντρου Δημιουργικής Απασχόλησης «ο Φραγκολίνος», ein pädagogisches Zentrum für kreative Beschäftigung, weil dieses eine Auskunftsanfrage nicht beantwortet hatte.
Der Vater eines Kindes, das die Bildungseinrichtung besuchte, hatte um Zugang zu dessen personenbezogenen Daten, welche von der Einrichtung verarbeitet wurden, gebeten. Dem kam der Bußgeldempfänger jedoch nicht nach. Auch einer anschließenden Anweisung durch die Behörde, dem Vater Auskunft zu gewähren, entsprach ο Φραγκολίνος nicht.
Das Bußgeld setzt sich aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 12, Abs. 1 und 2 DSGVO und Art. 15 Abs. 1 DSGVO und aus 5.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO und Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 20-09-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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