Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 9.000 Euro Bußgeld gegen Κέντρο Κοινωνικής Προστασίας-Αλληλεγγύης, Παιδείας και Περιβάλλοντος Δήμου Αλεξανδρούπολης
Griechenland: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne aufseiten der sozialen Einrichtung im Zusammenhang.
Das Zentrum hatte zwei Gesundheitszertifikate des Ehemanns einer Beschäftigten verloren. Diese hatte die Dokumente zuvor einem Antrag beigefügt, in dem sie bat, zu einer Tätigkeit versetzt zu werden, die keinen täglichen Kontakt mit der Öffentlichkeit erfordert. Dadurch sollte ihr gesundheitlich beeinträchtigter Mann vor dem Coronavirus geschützt werden.
Im Rahmen ihrer Untersuchung gelangte die griechische Datenschutzbehörde zu der Auffassung, dass der Bußgeldempfänger seine Pflicht verletzt hatte, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Zudem stellte die Behörde fest, dass die Einrichtung keinen Datenschutzbeauftragten benannt hatte.
Daneben war der Bußgeldempfänger einer Auskunftsanfrage des Betroffenen nicht nachgekommen.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus je 3.000 EUR aufgrund von Verstößen gegen die Artikel 15, 32 und 37 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 04-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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