Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen ΚΑΡΙΕΡΑ Α.Ε.

Griechenland: Ein Betroffener hatte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, da es nach dessen Widerspruch seine Telefonnummer nicht aus der Kontaktliste für Werbenachrichten gelöscht hatte. Grund dafür war ein technischer Fehler aufseiten von ΚΑΡΙΕΡΑ Α.Ε.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht des Unternehmens, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu gewährleisten. .

Veröffentlicht am: 28-05-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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