Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen
Griechenland: Drei Kunden hatten bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht. Anlass der Beschwerde waren unerbetene Werbeanrufe.
ΚΑΠΑ ΛΑΜΔΑ ΩΜΕΓΑ ΔΙΑΦΗΜΙΣΤΙΚΗ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΜΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΠΕΡΙΟΡΙΣΜΕΝΗΣ ΕΥΘΥΝΗΣ hatte die Daten der Betroffenen, die im Rahmen von Produktkäufen erhoben worden waren, zur Durchführung von Werbeanrufen verwendet, obwohl diese in eine derlei Verarbeitung nicht eingewilligt hatten.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger die ihm obliegende Informationspflicht gegenüber den Betroffenen verletzt. So wurden sie weder darüber informiert, dass ihre Daten zu Werbezwecken verwendet werden würden, noch wurden ihnen die Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen in klarer Weise mitgeteilt.
Ferner konnte das Unternehmen im Laufe der Ermittlungen nicht nachweisen, dass es den Widersprüchen der Betroffenen gegen weitere Werbeanrufe ordnungsgemäß nachgekommen war. .
Veröffentlicht am: 12-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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