Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Ιγνατιάδης Νικόλαος και ΣΙΑ Ε.Ε.
Griechenland: Ein Betroffener reichte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber ein. Grund der Beschwerde war eine unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Der Bußgeldempfänger hatte in seinen Geschäftsräumen eine Kamera in Betrieb genommen, welche mitunter die Büros der Mitarbeiter erfasste. Begründet wurde das Anbringen der Kamera mit Sicherheitsbedenken, da es in der unmittelbaren Umgebung des Unternehmens jüngst gehäuft zu Eigentumsdelikten gekommen war. Vor diesem Hintergrund sollte die Kamera feststellen, wer die Räumlichkeiten betrat. Eine Überwachung der Mitarbeiter sei nicht erfolgt.
Hierin erkannte die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung. Denn die Erfassung der Beschätigten war nicht notwendig, um den Zweck des Kamerabetriebs (feststellen, wer die Räumlichkeiten betritt) zu erfüllen. Entsprechend waren die Daten der Beschäftigen unrechtmäßig verarbeitet worden, ohne dass dies zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Bußgeldempfängers erforderlich war. .
Veröffentlicht am: 14-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.