Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Επιμελητήριο Μαγνησίας
Griechenland: Ein Betroffener reichte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die gemeinnützige Organisation ein, weil diese einen Beschwerdebrief gegen ihn an mehrere Gewerkschaften sowie die Vereinigung von Handwerkern und Händlern des griechischen Regionalbezirks Magnisia (Επαγγελματιών Βιοτεχνών και Εμπόρων Νομού Μαγνησίας) übermittelt hatte. Eine Rechtsgrundlage dafür hatte nicht bestanden.
Des Weiteren hatte die Organisation den Beschwerdeführer weder im Vorfeld über die Übermittlung in Kenntnis gesetzt noch auf dessen Aufforderung reagiert, ihm die Rechtsgrundlage und den Zweck der Übermittlung zu nennen. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers.
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Veröffentlicht am: 11-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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