Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Δημοτική Επιχείρηση Συγκοινωνιών Ρόδου «ΡΟΔΑ»
Griechenland: Ein ehemaliger Beschäftigter reichte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Δημοτική Επιχείρηση Συγκοινωνιών Ρόδου «ΡΟΔΑ», das städtische Verkehrsunternehmen von Rhodos, ein. Der Beschwerdeführer hatte als Geldeinsammler in der Bus-Flotte des Unternehmens gearbeitet und befand sich mit der Verkehrsgesellschaft in einem Rechtsstreit, nachdem diese ihn wegen mutmaßlicher Unterschlagung angezeigt hatte.
Vor diesem Hintergrund hatte der Betroffene vom Bußgeldempfänger eine Kopie der Videoaufnahmen vom Tag des Tatvorwurfs angefordert, welche die Videoüberwachungssysteme der Busse, in denen er tätig war, aufgezeichnet hatten. Δημοτική Επιχείρηση Συγκοινωνιών Ρόδου «ΡΟΔΑ» hatte auf die Anfrage jedoch nicht geantwortet.
Des Weiteren hatte das Unternehmen in einer an den Betroffenen ausgestellten Betriebszugehörigkeitsbescheinigung mitunter angegeben, dass dieser aufgrund einer Straftat entlassen wurde. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aufseiten des Bußgeldempfängers.
Das Bußgeld setzt sich zusammen aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 5.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 17-09-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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