CNIL verhängt 2.500 Euro Bußgeld gegen öffentliche Einrichtung
Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde beschloss, Untersuchungen zur Einhaltung des Datenschutzes bei zwei namentlich nicht genannten öffentlichen Stellen durchzuführen.
Dabei stellte sich heraus, dass diese in Dienstfahrzeugen und Baufahrzeugen ein Geolokalisierungssystem installiert hatten. Dieses ermöglichte eine umfassende Überwachung der Fahrzeugaktivitäten, einschließlich der Ermittlung des Standorts, der Fahrzeit und der Einschätzung, ob das Fahrzeug außerplanmäßig benutzt wurde, beispielsweise an Wochenenden (Samstag, Sonntag) oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Durch den Bezug zu den Arbeitsplänen der Mitarbeiter konnte auch festgestellt werden, welcher Angestellte welches Fahrzeug benutzt hatte. Weiterhin wurde offengelegt, dass die Verantwortlichen die Mitarbeiter nicht ausreichend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatten. Es fehlte an Angaben zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, zur Identität des Datenschutzbeauftragten und zu den Rechten der betroffenen Personen. Zusätzlich sah die Datenschutzbehörde die Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern am Tag ihrer Inspektion als nicht erfüllt an. .
Veröffentlicht am: 06-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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