dsb verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Österreichische Post Aktiengesellschaft

Österreich: Die Aufsichtsbehörde hat gegen die Österreichische Post AG ein Bußgeld in Höhe von 18 Mio. Euro verhängt. Der Post wird unerlaubte Datensammlung zu politischen Präferenzen von Wählern und der Verkauf dieser Daten an Parteien vorgeworfen.
Nachtrag vom 01.12.2020:
Das österreichische BVwG hat am 26.11.2020 das Bußgeldverfahren mit dem Az. W258 2227269-1/14E gegen die Österreichische Post eingestellt. Grund hierfür war, dass die Post weder im verwaltungsbehördlichen Beweisverfahren noch im Spruch eine natürliche Person benannt hatte, deren Verhalten der Beschwerdeführerin zugerechnet werden hätte sollen. Im Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post als juristische Person würde die Konkretisierung der natürlichen Person erst im Beschwerdeverfahren eine unzulässige Änderung des Tatvorwurfs und der Sache des Verfahrens im Sinne des § 50 VwGVG darstellen. Die fehlende Konkretisierung des Tatvorwurfs stellt ein prozessuales Hindernis der Überprüfung durch das BVwG dar.
Die Revision wurde nicht zugelassen. .

Veröffentlicht am: 29-10-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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