dsb verhängt 9.500.000 Euro Bußgeld gegen Österreichische Post AG
Österreich: Die österreichische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen das Postunternehmen, weil dieses in einem Zeitraum von über einem Jahr keine datenschutzrechtlichen Anfragen per E-Mail, sondern nur über ein Web-Kontaktformular zugelassen hatte.
Vor der Einrichtung des Kontaktformulars hatte noch ein E-Mail-Postfach existiert, über das Betroffene ihre Rechte geltend machen konnten. Seit Inbetriebnahme des Formulars wurden alle in das Postfach eingehenden E-Mails jedoch mit einem Verweis darauf, dass zur Geltendmachung von Betroffenenrechten ausschließlich das Formular zu benutzen sei, automatisiert beantwortet.
Eingehende E-Mails wurden vom Bußgeldempfänger nicht mehr beachtet, sofern es sich bei diesen um keine Nachrichten der Datenschutzbehörde handelte. Betroffene, die vor der Umstellung auf das Web-Formular wegen eines per E-Mail übermittelten Antrags bereits mit dem Unternehmen in Korrespondenz standen, waren dazu aufgefordert worden, einen neuen Antrag zu stellen.
Daneben bemängelte die Datenschutzbehörde, dass Betroffene über das Kontaktformular lediglich drei spezifische, vom Postunternehmen vorgegebene Betroffenenrechte ausüben konnten.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Österreichische Post AG kündigte an, gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde Rechtsmittel einlegen zu wollen. .
Veröffentlicht am: 14-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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