Die Häufigkeit eines Datenschutz-Audits hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Unternehmens, die Art und Menge der verarbeiteten Daten sowie das Risiko, das mit der Datenverarbeitung verbunden ist. Unternehmen sollten regelmäßig eine Risikobewertung ihrer Datenverarbeitungsprozesse durchführen und basierend auf dieser Bewertung entscheiden, wie oft ein Audit notwendig ist.
- Risikobewertung: Unternehmen sollten regelmäßig eine Risikobewertung ihrer Datenverarbeitungsprozesse durchführen (Artikel 35 DSGVO). Auf Basis dieser Bewertung kann entschieden werden, wie oft ein Audit notwendig ist. Hochrisiko-Prozesse erfordern häufigere Audits als Prozesse mit geringem Risiko.
- Gesetzliche Anforderungen: In einigen Branchen oder für bestimmte Arten von Datenverarbeitungen kann es gesetzliche Anforderungen geben, die eine regelmäßige Überprüfung vorschreiben. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie diese Anforderungen einhalten.
Darüber hinaus kann die Durchführung eines Audits nach bedeutenden Änderungen in den Datenverarbeitungsprozessen oder nach Vorfällen, die die Datensicherheit betreffen, sinnvoll sein. Regelmäßige Audits helfen, die Datenverarbeitungsprozesse kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass die Datenschutzmaßnahmen auf dem neuesten Stand sind.
- Änderungen in den Datenverarbeitungsprozessen: Bei bedeutenden Änderungen in den Datenverarbeitungsprozessen, wie der Einführung neuer Technologien oder Verfahren, sollte ein Audit durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Prozesse den Datenschutzanforderungen entsprechen (Artikel 32 DSGVO).
- Nach Vorfällen: Nach Datenschutzverletzungen oder anderen Vorfällen, die die Datensicherheit betreffen, ist ein Audit erforderlich, um die Ursachen zu identifizieren und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle zu ergreifen (Artikel 33 und 34 DSGVO).