Einführung und Bedeutung von Impressum und Datenschutzerklärung:
Websites müssen gemäß den rechtlichen Vorgaben der DSGVO und des Telemediengesetzes (TMG) bestimmte Informationen bereitstellen, darunter ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Diese Dokumente sind entscheidend, um die Transparenz zu gewährleisten und die Rechte der Nutzer zu schützen. Hier sind die Anforderungen im Detail erläutert:
Impressumspflicht (Telemediengesetz – TMG):
- Notwendigkeit eines Impressums: Jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, muss ein Impressum haben. Dies gilt auch für Blogs und Informationsportale, wenn diese eine gewisse Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit aufweisen.
- Inhalt des Impressums: Das Impressum muss folgende Informationen enthalten:
- Den Namen und die Anschrift des Diensteanbieters
- Kontaktinformationen, einschließlich einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer
- Angaben zur Handelsregistereintragung, sofern vorhanden
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- Bei juristischen Personen: Name des Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer)
Datenschutzerklärung (Artikel 12, 13 und 14 DSGVO):
- Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung: Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss eine Datenschutzerklärung haben. Dies gilt auch für Websites, die nur passiv Daten wie IP-Adressen erheben.
- Inhalt der Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung muss klar und verständlich formuliert sein und folgende Informationen enthalten:
- Die Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten
- Die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
- Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
- Die Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen, falls zutreffend
- Die Speicherdauer der Daten oder die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer
- Die Rechte der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch
- Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- Informationen über die Herkunft der Daten, wenn diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling, falls zutreffend
Relevante Artikel der DSGVO und des TMG:
- Artikel 12 DSGVO: Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Artikel 13 DSGVO: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 14 DSGVO: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- § 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten (Impressumspflicht)
Beispiele für die Einhaltung der Anforderungen:
- Impressum: Ein Online-Shop muss ein leicht zugängliches Impressum bereitstellen, das alle erforderlichen Informationen enthält. Dies umfasst den Namen des Unternehmens, die Anschrift, Kontaktinformationen und die Handelsregistereintragung.
- Datenschutzerklärung: Eine Social-Media-Plattform muss eine umfassende Datenschutzerklärung bereitstellen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt. Dazu gehören Informationen über die Erfassung von IP-Adressen, das Speichern von Cookies, die Verwendung von Tracking-Technologien und die Weitergabe von Daten an Dritte.
Zusammenfassung:
Websites müssen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitstellen, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO und des TMG gerecht zu werden. Das Impressum muss klare Informationen über den Diensteanbieter enthalten, während die Datenschutzerklärung umfassende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bereitstellen muss. Diese Dokumente tragen dazu bei, die Transparenz zu gewährleisten, die Rechte der Nutzer zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.