AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Eine sich im Scheidungsprozess befindende Privatperson beschwerte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde. Ihr Ex-Ehepartner, der in der abgetrennten anderen Hälfte desselben Hauses lebte, installierte eine Überwachungskamera, um den Beschwerdeführer zu beobachten. Einer Aufforderung, diese abzubauen, kam er nicht nach. Die beschwerdeführende Person deckte die Kameralinse daraufhin selbst ab, doch die Kamera machte weiterhin Tonaufnahmen. Der Ex-Partner wollte diese Tonaufnahmen im Scheidungsprozess verwenden. .

Veröffentlicht am: 21-08-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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