Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen DKB
Berlin: Das vorliegende Bußgeld steht mit der Kreditkartenvergabepraxis der Deutschen Kreditbank (DKB) im Zusammenhang. Das in der Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbehörde nicht namentlich genannte Finanzinstitut hatte zur Vergabe von Kreditkarten einen Algorithmus verwendet, der auf diversen Informationen, die Antragsteller in einem Online-Formular auf dessen Website eingeben mussten (Beruf, Einkommen, Personalien etc.), sowie Daten aus weiteren Quellen beruhte.
Ein Betroffener hatte sich bei der Datenschutzbehörde über den Vorgang beschwert, nachdem sein Antrag trotz eines guten Schufa-Scores und eines regelmäßig hohen Einkommens ohne besondere Begründung abgelehnt wurde. Auf Nachfrage zur Grundlage der Entscheidung hatte die DKB lediglich pauschale Angaben gemacht, die losgelöst vom Fall des Beschwerdeführers waren und ihm nicht erlaubten nachzuvollziehen, welche Datengrundlagen und Faktoren der automatisierten Ablehnung zugrunde lagen und aufgrund welcher Kriterien sein Kreditkartenantrag abgelehnt wurde.
Die Behörde stellte fest, dass die Bank verpflichtet ist, ihre Kunden bei einer automatisierten Entscheidung über einen Kreditkartenantrag über die wesentlichen Ablehnungsgründe zu informieren. .
Veröffentlicht am: 01-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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