GPDP verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen Cappello Giovanni & Figli
Italien: Das Unternehmen, das in zwei Gemeinden Fertigungseinrichtungen mit insgesamt über 40 Beschäftigten unterhält, hatte in seinen Fabriken ein System zur Gesichtserkennung implementiert, um die Anwesenheit seiner Mitarbeiter festzustellen und die Arbeitsleistung zu messen.
Der Bußgeldempfänger hatte den Schritt damit begründet, dass solche Systeme die Mitarbeiter mit einer größeren Verlässlichkeit identifizieren könnten und dadurch mutwilligen Arbeitsversäumnissen entgegenwirkten. Wie die italienische Datenschutzbehörde jedoch feststellte, begründete dies kein Interesse, das die Rechte und Freiheiten der Betroffenen überwiegt. Die Behörde stellte also fest, dass die mit der Gesichtserkennung einhergehende Verarbeitung biometrischer Daten ohne Rechtsgrundlage erfolgt war. .
Veröffentlicht am: 26-06-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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