GPDP verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Azienda ospedale università di Padova
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen den Klinikbetreiber aufgenommen, nachdem dieser ihr gemeldet hatte, dass wiederholt Mitarbeiter auf die Akten von Patienten zugegriffen hatten, ohne an deren Behandlung beteiligt gewesen zu sein.
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte Azienda ospedale università di Padova den Zugriff seiner Beschäftigten auf Patientenakten nicht auf datenschutzkonforme Weise reglementiert. So war es jedem diensthabenden Mitarbeiter möglich, sämtliche Patientenakten einsehen – ohne zeitliche Begrenzung und unabhängig davon, ob er die betroffene Person behandelte oder nicht. Besondere Maßnahmen zur Feststellung unrechtmäßiger Zugriffe und anderer Auffälligkeiten (z.B. Dokumentation der Anzahl und Dauer der Zugriffe) waren dabei nicht getroffen worden. .
Veröffentlicht am: 19-06-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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