AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Eurobox
Spanien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde. Eurobox hatte den Account des Nutzers bei ihren Diensten gesperrt. Als er um Reaktivierung bat, verlangten sie von ihm verschiedene Dokumente, darunter einen Beweis für seine Identität, seine Anschrift und seine Finanzsituation. Der Beschwerdeführer kam der Aufforderung nach, doch das Unternehmen aktivierte sein Konto nicht wieder. Die Behörde sah das Sammeln dieser Informationen als nicht gerechtfertigt an.
Das ursprüngliche Bußgeld von 10.000 EUR, zusammengesetzt aus zwei Strafen von je 8.000 EUR und 2.000 EUR, wurde nach freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis auf 6.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 07-06-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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