Einführung und Bedeutung der Risikobewertung:
Die Risikobewertung ist ein zentraler Bestandteil der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Sie dient dazu, potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu identifizieren und zu bewerten. Diese Bewertung ermöglicht es, geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen. Hier sind die Arten von Risiken und der Prozess der Risikobewertung im Detail erläutert:
Arten von Risiken:
- Verlust der Vertraulichkeit:
- Unbefugter Zugriff: Risiken, die durch den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten entstehen, z.B. durch Hackerangriffe, Insider-Bedrohungen oder mangelnde Zugriffskontrollen.
- Datenlecks: Risiken, die durch unbeabsichtigte Offenlegung von Daten entstehen, z.B. durch Fehlkonfigurationen, menschliches Versagen oder fehlende Sicherheitsmaßnahmen.
- Verlust der Integrität:
- Datenmanipulation: Risiken, die durch die unbefugte Änderung oder Manipulation von Daten entstehen, z.B. durch böswillige Angriffe oder unzureichende Änderungsprotokolle.
- Datenkorruption: Risiken, die durch technische Fehler oder Systemausfälle entstehen, die zur Beschädigung oder zum Verlust der Datenintegrität führen.
- Verlust der Verfügbarkeit:
- Systemausfälle: Risiken, die durch technische Ausfälle oder Störungen entstehen, die den Zugang zu den Daten beeinträchtigen, z.B. durch Hardware-Ausfälle, Software-Fehler oder Naturkatastrophen.
- Denial-of-Service-Angriffe: Risiken, die durch gezielte Angriffe entstehen, die darauf abzielen, Systeme oder Dienste unzugänglich zu machen.
- Verlust der Nachvollziehbarkeit:
- Fehlende Protokollierung: Risiken, die durch unzureichende Protokollierung oder Überwachung von Datenzugriffen und -änderungen entstehen, z.B. durch mangelnde Audit-Trails oder unzureichende Überwachungssysteme.
- Reputationsschäden:
- Vertrauensverlust: Risiken, die durch Datenschutzverletzungen entstehen, die das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter oder Partner in das Unternehmen beeinträchtigen können.
- Negative Berichterstattung: Risiken, die durch negative Medienberichterstattung über Datenschutzverletzungen entstehen und den Ruf des Unternehmens schädigen können.
- Rechtliche und finanzielle Risiken:
- Bußgelder und Sanktionen: Risiken, die durch Verstöße gegen die DSGVO entstehen und zu erheblichen Bußgeldern oder anderen rechtlichen Sanktionen führen können.
- Rechtsstreitigkeiten: Risiken, die durch Klagen von betroffenen Personen entstehen, die aufgrund von Datenschutzverletzungen Schadenersatz verlangen.
Prozess der Risikobewertung:
- Identifikation der Risiken:
- Analyse der Verarbeitungsvorgänge: Zunächst werden die geplanten Verarbeitungsvorgänge analysiert, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Dies umfasst die Art der verarbeiteten Daten, die eingesetzten Technologien und die beteiligten Personen und Systeme.
- Erfassung von Schwachstellen: Schwachstellen in den Verarbeitungsvorgängen und den eingesetzten Technologien werden erfasst, die potenzielle Risiken darstellen könnten.
- Bewertung der Risiken:
- Wahrscheinlichkeit der Risiken: Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der identifizierten Risiken wird bewertet. Dies umfasst die Analyse von Faktoren wie bisherige Vorfälle, die Komplexität der Systeme und die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen.
- Schwere der Auswirkungen: Die potenziellen Auswirkungen der identifizierten Risiken auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen werden bewertet. Dies umfasst die Analyse von Faktoren wie den Umfang der betroffenen Daten, die Sensibilität der Daten und die möglichen Folgen für die betroffenen Personen.
- Bewältigung der Risiken:
- Festlegung von Maßnahmen: Auf Basis der Risikobewertung werden Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken festgelegt. Dies umfasst sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen.
- Implementierung der Maßnahmen: Die festgelegten Maßnahmen werden implementiert, um die Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen der identifizierten Risiken zu minimieren.
- Überwachung und Überprüfung:
- Kontinuierliche Überwachung: Die Risiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen werden kontinuierlich überwacht, um sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen weiterhin wirksam sind.
- Regelmäßige Überprüfung: Die DSFA und die Risikobewertung werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um Veränderungen in den Verarbeitungsvorgängen, den Technologien oder den Risiken Rechnung zu tragen.
Relevante Artikel der DSGVO:
- Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschätzung
- Artikel 32: Sicherheit der Verarbeitung
- Erwägungsgrund 84: Anwendungsbereich der DSFA
- Erwägungsgrund 90: Durchführung der DSFA
Praktische Beispiele für die Risikobewertung:
- Einführung neuer Technologien: Ein Unternehmen plant die Einführung einer neuen Technologie zur Gesichtserkennung in seinen Geschäftsstellen. Die Risikobewertung identifiziert potenzielle Risiken wie unbefugten Zugriff auf die Daten, Datenlecks und negative Auswirkungen auf die Privatsphäre der betroffenen Personen. Maßnahmen zur Risikominderung umfassen die Implementierung strenger Zugangskontrollen, die Verschlüsselung der Daten und die Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz.
- Verarbeitung sensibler Daten: Eine medizinische Einrichtung plant die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten zur Forschungszwecken. Die Risikobewertung identifiziert potenzielle Risiken wie Datenmanipulation, Systemausfälle und Reputationsschäden. Maßnahmen zur Risikominderung umfassen die Verschlüsselung der Daten, die Implementierung von Zugriffskontrollen und die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen.
Zusammenfassung:
Die Risikobewertung ist ein zentraler Bestandteil der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Sie dient dazu, potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu identifizieren und zu bewerten. Die Bewertung umfasst die Identifikation der Risiken, die Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken, die Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung und die kontinuierliche Überwachung und Überprüfung der Risiken. Durch die Durchführung einer umfassenden Risikobewertung können Unternehmen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.