Einführung in die Rechte der betroffenen Personen:
Die DSGVO stärkt die Rechte der betroffenen Personen erheblich, um sicherzustellen, dass sie mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben. Hier sind die wichtigsten Rechte der Nutzer im Detail erläutert:
Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO):
- Recht auf Auskunft: Nutzer haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Falls ja, haben sie das Recht, Zugang zu diesen Daten und bestimmten Informationen zu erhalten, darunter:
- Die Verarbeitungszwecke
- Die Kategorien der personenbezogenen Daten
- Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Die geplante Speicherdauer
- Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
- Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO):
- Berichtigung unrichtiger Daten: Nutzer haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Zudem haben sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) (Artikel 17 DSGVO):
- Löschung der Daten: Nutzer haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
- Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO):
- Einschränkung der Verarbeitung: Nutzer haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die Richtigkeit der Daten wird bestritten.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, und die betroffene Person lehnt die Löschung der Daten ab.
- Der Verantwortliche benötigt die Daten nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, und die Überprüfung, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen überwiegen, steht noch aus.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO):
- Datenübertragbarkeit: Nutzer haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO):
- Widerspruch gegen Verarbeitung: Nutzer haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche darf die Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen.
Automatisierte Entscheidungen (Artikel 22 DSGVO):
- Recht auf Nichtunterworfenheit: Nutzer haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO):
- Beschwerderecht: Nutzer haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Relevante Artikel der DSGVO:
- Artikel 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Artikel 16: Recht auf Berichtigung
- Artikel 17: Recht auf Löschung
- Artikel 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20: Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21: Widerspruchsrecht
- Artikel 22: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Artikel 77: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zusammenfassung:
Die DSGVO gewährt Nutzern eine Reihe von Rechten, um sicherzustellen, dass sie die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten behalten. Websites müssen sicherstellen, dass sie diese Rechte respektieren und geeignete Maßnahmen implementieren, um den Nutzern die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Dazu gehören klare und transparente Informationen, einfache Mechanismen zur Ausübung der Rechte und die Verpflichtung, auf Anfragen der Nutzer zeitnah zu reagieren. Die Einhaltung dieser Anforderungen stärkt das Vertrauen der Nutzer und stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den Vorschriften der DSGVO entspricht.