AEPD verhängt 1.600 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft

Spanien: Zwei Privatpersonen hatten sich bei der spanischen Datenschutzbehörde über eine Eigentümergemeinschaft beschwert. Der Vorsitzende der Gemeinschaft hatte einen Bankbeleg in der WhatsApp-Gruppe der Organisation gepostet, in dem die Bankdaten sowie der Klarname und die Adresse des Kinds der Beschwerdeführenden ungeschwärzt lesbar waren.
Das ursprüngliche Bußgeld von insgesammt 2.000 EUR, bestehend aus zwei Strafen von je 1.500 EUR und 500 EUR, wurde nach freiwilliger Zahlung auf 1.600 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 14-05-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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