AEPD verhängt 2.400 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld gegen eine Privatperson. Die beanspruchte Person hatte in einem Restaurantgebäude mit Glastüren Videokameras installiert, die diese und damit auch den Straßenbereich vor der Tür erfassten. Dafür gab es keine Genehmigung. Zudem gab es keine entsprechenden Hinweisschilder.
Das ursprüngliche Bußgeld von 4.000 EUR wurde nach Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung auf 2.400 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 25-04-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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