AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Medizinisches Zentrum
Spanien: Eine Privatperson legte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. Eine medizinische Einrichtung hatte ein Vorher-Nachher-Foto einer angeblichen Operation auf ihrem Instagram gepostet, die das Gesicht der beschwerdeführenden Person zeigte. Diese hatte sich jedoch nie einer solchen OP unterzogen und war auch kein Patient bei der Klinik. Der Instagram-Account löschte das Foto erst nach ca. 24h.
Das Bußgeld setzt sich aus zwei Strafen von je 3.000 EUR wg. Verstoßes gegen Art. 9 DSGVO und 2.000 EUR wg. Verstoßes gegen Art. 6. Abs. 1 zusammen. .
Veröffentlicht am: 18-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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